Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:


1.1. Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge der Firma SFK-Service GmbH. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich durch die SFK-Service GmbH anerkannt worden sind, sind für uns unverbindlich und Ihnen wird hiermit widersprochen.


Diese AGB`s gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.


1.2. Die vorliegenden Bedingungen finden Anwendung auf alle Lieferungen der SFK-Service GmbH, unabhängig von der Rechtsnatur des der Lieferung


zugrundeliegenden Vertrages. Sie sind sowohl auf Kaufverträge als auf Werkverträge und gemischte Verträge entsprechend anwendbar.


 


2. Angebot und Vertragsschluss:


2.1. Sämtliche zu dem Angebot gehörende Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und sonstige Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. An sämtlichen von der SFK-Service GmbH erstellten Unterlagen wie Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und weiteren Unterlagen haben wir Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung herauszugeben.


2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der SFK-Service GmbH zustande.


 


3. Preise und Zahlungsbedingungen:


3.1. Die Preise gelten unverpackt ab Betrieb Berlin, sofern nichts anderes vereinbart wurde (INCO-TERMS 2000). Die in den Preisen nicht enthaltene Mehrwertsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.


3.2. Die Preise sind auf Kostengrundlage des Angebotstages errechnet. Im Falle von Veränderungen der Kostenfaktoren, wie Material, Löhne, Frachten und sonstige Selbstkosten bleibt uns eine angemessene Preisberichtigung vorbehalten.


3.3. Die Versendungskosten und Verpackungskosten trägt der Besteller. Ebenso trägt der Besteller sämtliche Kosten für Zölle und Zollabgaben.


3.4. Werden der SFK-Service GmbH nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, kann die SFK-Sevice GmbH wahlweise Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Höhe des gesamten vereinbarten Verkaufspreises verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig stellen.


3.5. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang bei uns.


Die Gewährung von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.


3.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenforderungen ist nicht statthaft.


 


4. Lieferumfang und Versand:


4.1. Liefertermine und –fristen sind unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.


4.2. Die SFK-Service GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn diese Teillieferungen beeinträchtigen den Besteller wesentlich. Über- bzw. Unterlieferungen von 10% gelten als Erfüllung der Bestellung. Der Besteller hat kein Recht auf Rücksendung bzw. Ausgleich.


4.3. Der Versand geschieht bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.


4.4. Bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen ist die Lieferzeit eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.


 


5. Eigentumsvorbehalt:


5.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, sowie der Saldoforderung aus Kontokorrent unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr i.S.v. § 950 BGB verarbeiten und weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.


5.2. Verarbeitungen erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. An der neuen Sache steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache zu. Der Käufer verwahrt die neue Ware unentgeltlich für uns.


5.3. Alle bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer sicherungshalber bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist jedoch berechtigt, diese im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen, solange wir die Einzugsermächtigung nicht wegen Zahlungsverzug des Käufers widerrufen.


5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen weist der Käufer auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich.


5.5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so wird die SFK-Service GmbH auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


 


6. Sachmängelgewährleistungsrechte des Bestellers:


6.1. Die SFK-Service GmbH haftet sowohl für Mängel mit denen der Vertragsgegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs behaftet ist und für das im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften.


6.2. Eine Haftung besteht nicht für Mängel, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Baugründe, chemische, elektrochemische oder elektronische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.


6.3. Weist der Vertragsgegenstand Mängel auf hat der Besteller zunächst nur das Recht, Nachbesserung zu verlangen, wobei die SFK-Service GmbH nach billigem Ermessen zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wählen kann. Ersetzte Teile werden Eigentum der SFK-Service GmbH. Gleiches gilt auch bei dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.


6.4. Handelt es sich bei dem fehlerhaften Teil um ein von einem Dritten geliefertes Erzeugnis, so beschränkt sich die Haftung der SFK-Service GmbH zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die der SFK-Service GmbH gegen den Dritten zustehen. Erst nach vorheriger gerichtlichen Inanspruchnahme des Dritten durch den Besteller lebt die Eigenhaftung der SFK-Service GmbH wieder auf.


6.5. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und erkennbare Mängel der SFK-Service GmbH schriftlich mitzuteilen. Diese unverzügliche Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn sich später ein Mangel zeigt. Unterlässt der Besteller diese Mitteilungspflicht, so gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.


6.6. Die Verjährungsfrist für mängelbedingte Ansprüche beträgt 6 Monate.


 


7. Haftung:


7.1. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SFK-Service GmbH beruhen, sind ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht auf Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, beruhen.


7.2. Ansprüche des Bestellers aus leichter Fahrlässigkeit, soweit nicht bereits ein Ausschluss nach §6 vorliegt, sind der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des Schadens den die SFK-Service GmbH als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (sog. typisch voraussehbarer Schaden).


7.3. Obige Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.


 


8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:


Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der SFK-Service GmbH.


Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der SFK-Service GmbH.


 


9. Teilunwirksamkeit:


Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam.